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Österreich fördert Digitalisierung: lukrative Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte

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Isabel Milbert
24. November 2020
5 Min Lesedauer

Mit dem Förderprogramm aws Investitionsprämie unterstützt Österreich seit dem 1. September 2020 Unternehmen bei verschiedensten Investitionsvorhaben. Für Digitalisierungsprojekte werden zum Beispiel Zuschüsse von 14 Prozent gezahlt – hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
 
Viele kleine und mittelständische Unternehmen in Österreich stehen vor einer großen Herausforderung: Die digitale Transformation erfordert nicht nur ein Umdenken, sondern vor allem Investitionen in Hardware, Software und die Ausbildung der involvierten Mitarbeiter. Nur so lassen sich die technologischen Möglichkeiten zur Prozessoptimierung effektiv ausnutzen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sichern.
 
Um diese Entwicklung und Neuinvestitionen zu unterstützen, wurde das Förderprogramm aws Investitionsprämie aufgelegt.

aws Investitionsprämie – die Eckdaten

Mit diesem Förderprogramm sollen Wachstumsimpulse ausgelöst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auch und gerade in der aktuellen Krise zu stärken.

Wer wird gefördert?

Von der Förderung können alle Branchen und Unternehmensgrößen profitieren, sofern das Unternehmen in Österreich eine Betriebsstätte und/oder einen Sitz nachweisen kann und rechtmäßig auf eigene Rechnung und im eigenen Namen agiert.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird als steuerfreier und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, und zwar in Höhe von

  • 7 Prozent auf förderfähige Investitionen und

  • 14 Prozent für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit

Die Untergrenze beläuft sich auf 5.000 Euro netto als Summe aller Investitionen je Förderantrag, sodass sich auch kleinere Anschaffungen zusammenrechnen lassen. Die Obergrenze wurde auf 50 Millionen Euro netto festgelegt. Sollte die Investition darüber hinausgehen, dann wird der Zuschuss auf diese Obergrenze limitiert.
 
Gefördert werden

  • immaterielle und materielle Neuinvestitionen in abnutzbares Anlagevermögen, die aktivierungspflichtig sind und

  • im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt und umgesetzt werden.

Als Investitionsbeginn zählen demnach Bestellungen ebenso wie Lieferung sowie der Leistungsbeginn, An- und Bezahlungen, Rechnungen, Kaufvertragsabschlüsse und der Baubeginn der relevanten Investition.

Was wird nicht gefördert?

Einige Investitionen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen – und zwar:

  • klimaschädliche Vorhaben

  • bereits vor dem 1. August 2020 oder nach dem 28. Februar 2021 begonnene Maßnahmen

  • per Leasing finanzierte Investitionen, außer sie werden im Antrags-Unternehmen aktiviert,

  • aktivierte Eigenleistungen

  • Kosten, die nichts mit einer unternehmerischen Investition zu tun haben

  • der Erwerb von Gebäudeteilen und Gebäuden

  • Bau und Ausbau von Wohnraum, sofern dieser an Privatpersonen verkauft oder vermietet werden soll

  • die Übernahme von Unternehmen oder der Kauf von Unternehmensbeteiligungen, -anteilen und Firmenwerten

  • Finanzanlagen

  • Umsatzsteuer, sofern die Vorsteuer nicht in Abzug gebracht werden kann

Wie wird über die Anträge entschieden?

Die Anträge müssen zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2020 gestellt werden. Bei positivem Entscheid haben Unternehmen innerhalb von drei Monaten ab Bezahlung und Inbetriebnahme online eine Endabrechnung vorzulegen. Dazu kann der aws Fördermanager genutzt werden. Haftungsrücklässe bleiben dabei unberücksichtigt.
 
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung und entsprechender Prüfung – und zwar in Form einer unmittelbaren Einmalzahlung. Wie das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereits versicherte, können die eingeplanten 2 Milliarden Euro für diese Investitionsprämie bei Bedarf aufgestockt werden. In jedem Fall sind die Förderanträge im genannten Zeitraum zu bedienen.

Was soll damit erreicht werden?

Die österreichische Bundesregierung will mit diesem Förderprogramm Unternehmen dazu animieren, in ihre digitale Infrastruktur zu investieren. Hier gibt es noch Nachholbedarf, der durch die aktuelle Krise eklatant zur Geltung kommt. Um in Zukunft als Digitalisierungsstandort wirken zu können, will Österreich sich umfassend vorbereiten. Unternehmen haben also die Chance, ihre Geschäftsprozesse neu aufzustellen, digitale Wege auszuprobieren und eine moderne IT-Infrastruktur zu implementieren.
 
Dazu können nicht nur komplette ERP-Systeme angeschafft und eingeführt werden, sondern auch Programme zur Digitalisierung der Serviceprozesse, wie beispielsweise Praxedo, mit dem sich das Field Service Management digital umsetzen lässt. Ziel ist es, die Unternehmen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig aufzustellen. Aus diesem Grund befürwortet der Branchenverband Internetoffensive Österreich (IOÖ) das Programm und spricht gleichzeitig eine klare Empfehlung an die österreichischen Unternehmen aus, diese Möglichkeiten gezielt auszuschöpfen.

Welche Digitalisierungsprojekte sind konkret förderfähig?

Die Definition der österreichischen Bundesregierung ist ganz bewusst sehr großzügig gehalten: Es geht nicht allein darum, dass Unternehmen, die zur digitalen Transformation benötigte Hardware anschaffen. Vielmehr ist das Ziel, die komplette digitale Infrastruktur auszubauen und vor allem die Belegschaft aus- und weiterzubilden.
 
Weitere Schwerpunkte sind die technische Voraussetzung zur Umsetzung des Arbeitsmodells Homeoffice und die Cybersecurity, die in vielen Unternehmen für alle Abteilungen und Prozesse professionalisiert werden muss. Darüber hinaus kann die Förderung genutzt werden, um E-Commerce-Lösungen auszubauen und Geschäftsprozesse digital zu verwalten – in diesen Bereich fällt zum Beispiel die Software Praxedo. Auch der IOÖ sieht hier enormen Aufholbedarf, um kleine und mittlere österreichische Unternehmen erfolgreich im internationalen Wettbewerb zu positionieren.

Wird das Förderprogramm eventuell verlängert?

Der IOÖ hat wegen des enormen Bedarfs bereits eine Verlängerung des Förderprogramms über den 28. Februar 2021 hinaus empfohlen. Insbesondere die Corona-Krise hat vielen Unternehmen klargemacht, dass die Lösung in der Digitalisierung liegen kann. Hier eröffnen sich Möglichkeiten, auch ohne persönlichen Kontakt Umsätze zu generieren. Aus diesem Grund sollte das Förderprogramm bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
 
So hätten die Unternehmen ausreichend Zeit, um sinnvolle Digitalisierungskonzepte zu entwickeln und die Umsetzung überlegt anzugehen. Auf diese Weise ließe sich blinder Aktionismus vermeiden, der insbesondere bei Digitalisierungsprojekten kontraproduktiv ist.
 

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