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[Expertenmeinung] Handout: Arbeits- und Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Geolokalisation von Beschäftigten im Außendienst

Amandine Carayon
18. Dezember 2020
2 Min Lesedauer

Praxedo veröffentlicht das zweite Handout, welches in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hille Beden Rechtsanwälte erstellt wurde.   Das Handout gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Geolokalisation von Beschäftigten im Außendienst.

Grundregeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis

Aus den Geolokalisationsdaten ergibt sich der jeweilige Aufenthaltsort der Beschäftigten. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Dabei ist der Begriff der „Verarbeitung“ umfassend zu verstehen. In den Anwendungsbereich des Datenschutzes nach der DS-GVO fällt deshalb nicht erst die Speicherung von Daten, sondern auch bereits die Erhebung, die Übermittlung und auch die Löschung von personenbezogenen Daten.   Inwieweit die Erfassung der Geolokalisationsdaten der Beschäftigten wirklich zulässig ist und welche Informationspflicht besteht, erfahren Sie in dem Handout.

Mitbestimmungsrechtliche Aspekte (BetrVG) der Erfassung und Verarbeitung von Arbeitszeiten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei der “Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen”, mitzubestimmen. Bei der Einführung und Anwendung einer App, die die Arbeitszeit und/oder die Geolokalisation der jeweils betroffenen MitarbeiterInnen erfassen kann, steht dem Betriebsrat dieses Mitbestimmungsrecht zu.   Aber was genau sind technische Überwachungseinrichtungen, wann setzt das Mitbestimmungsrecht ein und wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Handout.  

Viel Spaß beim Lesen!

 

 

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