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Arbeitsschutz in Zeiten von Corona: So sorgen Sie für die Sicherheit Ihres Außendienstes
In einem Beschluss der Bundesregierung und der Länder wurde festgelegt, dass jedes Unternehmen über ein Hygienekonzept zur Eindämmung der COVID19-Pandemie verfügen muss.
Damit kommt der Arbeitgeber der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden nach.
Die Einhaltung dieses Hygienekonzeptes ist schon in den eigenen Räumlichkeiten eine Herausforderung – doch wie kann für die Sicherheit des Teams im Außendienst gesorgt werden?
Voraussetzung für die Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes ist die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Dabei wird – gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes – geprüft, welche Gefahren von den durchzuführenden Arbeitsschritten ausgehen. Mit dem individuellen Hygienekonzept soll sichergestellt werden, dass Gefährdungen soweit wie möglich vermieden oder zumindest so gering wie möglich gehalten werden.
Gefährdungsbeurteilung für betriebsferne Einsatzorte
Was schon in den eigenen Betriebsräumen eine echte Herausforderung ist, wird im Außendienst zu einem echten Problem: Der Arbeitgeber verfügt hier nur über sehr beschränkte Möglichkeiten, das Gefährdungspotenzial vor Ort zu beurteilen.
Sobald der Mitarbeitende den Dienstwagen verlassen hat, ist er auf sich alleine gestellt. Deshalb muss der Arbeitgeber nicht nur mögliche Gefahren vorwegnehmen, sondern auch sein Außendienst-Team zur eigenständigen Einschätzung und Eindämmung von Gefahren befähigen.
Eine Digitalisierungslösung wie Praxedo kann hier eine echte Hilfe sein: Sämtliche erforderlichen Dokumente lassen sich mit wenigen Klicks eigenständig in das System einpflegen – in Corona-Zeiten kann das selbstverständlich auch ein Desinfektionsplan oder eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung vor Ort sein.
Hygienemaßnahmen vor dem Kundentermin
Der Schutz Ihres Außendienst-Teams beginnt nicht erst beim Betreten der Kundenräumlichkeiten: Bereits im Vorfeld lässt sich einiges für die Gesundheit der Mitarbeitenden tun. Neben der ausführlichen Information über die allgemein geltenden Hygienebestimmungen (Mindestabstand, Hust- und Niesetikette, Verhalten im Krankheitsfall) betrifft das vor allem die Ausstattung des Dienstwagens. Hier sollten jederzeit ausreichend Mittel zur Hand- und Wischdesinfektion sowie Papiertücher und Müllbeutel zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich sollte der Personenkreis, der ein Fahrzeug gemeinsam – gleichzeitig oder nacheinander – benutzt, möglichst kleingehalten werden – auch hier kann eine digitale Touren- und Einsatzplanung eine große Hilfe sein. Können gemeinsame Fahrten nicht vermieden werden, empfiehlt sich die Arbeit in festen Teams sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften.
Bewegt das Außendienst-Team sich über Ländergrenzen hinweg, ist darüber hinaus eine tagesaktuelle Kenntnis der länderspezifischen Rechtsverordnungen erforderlich. Arbeitgeber sollten hier jederzeit auf dem Laufenden sein und ihr Team kontinuierlich informieren – beispielweise über tagesaktuelle Infoblätter in der digitalen Einsatz- und Tourenplanung. Außerdem sollte selbstverständlich vor dem Betreten der Kundenräume geklärt werden, welche individuellen Regelungen dort eingehalten werden müssen – das ist von Branche zu Branche unterschiedlich.
Hygienemaßnahmen beim Kunden vor Ort
Am Einsatzort selbst ist der Personenkontakt auf das erforderliche Minimum zu beschränken, es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ist dieser Abstand nicht einzuhalten, sollten Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden, eine gute Durchlüftung ist ebenfalls von Vorteil.
Dokumente und Gegenstände sollten nicht direkt an den Kunden übergeben werden, da der Mindestabstand dabei nicht eingehalten werden kann. Werden Gegenstände oder Arbeitsflächen gemeinsam genutzt, sollten diese zwischendurch und nach Fertigstellung der Arbeit per Wischdesinfektion behandelt werden. Erste Maßnahme bei der Rückkehr zum Fahrzeug sollte die Handdesinfektion sein.
Auch wenn das Risiko einer COVID19-Infektion sich beim Einsatz von Außendienstmitarbeitern nicht vollständig vermeiden lässt, kann der Arbeitgeber doch seiner Fürsorgepflicht nachkommen und dieses Risiko zumindest soweit wie möglich minimieren. Eine Digitalisierungslösung wie Praxedo kann einen erheblichen Beitrag dazu leisten, indem sie sämtliche Checklisten, Hygieneprotokolle und Rechtsverordnungen jederzeit tagesaktuell zur Verfügung stellt.
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